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   BGH, 24.10.1962 - IV ZR 81/62   

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BGH, 24.10.1962 - IV ZR 81/62 (https://dejure.org/1962,936)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1962 - IV ZR 81/62 (https://dejure.org/1962,936)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1962 - IV ZR 81/62 (https://dejure.org/1962,936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 38, 317
  • NJW 1963, 761
  • MDR 1963, 389
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.04.1960 - IV ZR 276/59

    Wechsel der Glaubensgemeinschaft als Scheidungsgrund

    Auszug aus BGH, 24.10.1962 - IV ZR 81/62
    (Ergänzung zu BGHZ 33, 145 ff [BGH 06.04.1960 - IV ZR 276/59]).

    In der Tatsache als solcher, daß ein Ehegatte gegen den Willen des anderen zu einer anderen als der bisher beiden Ehegatten gemeinsamen Glaubensgemeinschaft übertritt, ist, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der BGHZ 33, 145 ff [BGH 06.04.1960 - IV ZR 276/59] veröffentlichten Entscheidung des Senats angenommen hat, in der Regel noch keine Eheverfehlung zu erblicken.

    In jedem Falle aber hebt, wie der Senat in seiner o.a. Entscheidung (BGHZ 33, 152 [BGH 06.04.1960 - IV ZR 276/59]) näher ausgeführt hat, das Recht eines Ehegatten, die gemeinsame religiöse Grundlage der Ehe um des eigenen religiösen Weges willen aufzugeben, seine Verantwortung für den anderen Ehegatten nicht auf.

  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 44/51

    Schwere Eheverfehlung. Zerrüttung

    Auszug aus BGH, 24.10.1962 - IV ZR 81/62
    Wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat (vgl. BGHZ 4, 186; NJW 1955, 551), ist es für die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten eine schwere Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten darstellt, auch von Bedeutung, wie es auf den verletzten Ehegatten und auf das eheliche Verhältnis gewirkt hat (vgl. auch § 49 EheG letzter Halbsatz).
  • BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56

    Glaubensabwerbung

    Auszug aus BGH, 24.10.1962 - IV ZR 81/62
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 8. November 1960 - NJW 1961, 211 - ausgesprochen hat, hat das Grundgesetz nicht irgendeine, wie auch immer geartete freie Betätigung des Glaubens schützen wollen, sondern nur diejenige, die sich bei den heutigen Kulturvölkern auf dem Boden gewisser übereinstimmender sittlicher Grundanschauungen im laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet hat.
  • RG, 02.05.1921 - IV 557/20

    Ehescheidung

    Auszug aus BGH, 24.10.1962 - IV ZR 81/62
    Darauf, ob auch die Beklagte die Ehe als zerrüttet ansieht, kommt es nicht an (vgl. RGZ 103, 326, 327 ).
  • BGH, 02.12.1964 - IV ZR 339/63

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits in seiner BGHZ 38, 317, 323, 324 [BGH 24.10.1962 - IV ZR 81/62]abgedruckten Entscheidung näher dargelegt, daß unter solchen Umständen der der Sekte ergebene Ehegatte auf die Dauer nicht in der Lage ist, dem anderen mit der Achtung und Liebe zu begegnen, wie sie Ehegatten einander schulden.

    Es läßt sich, wie der Senat in seiner BGHZ 38, 317, 320 ff [BGH 24.10.1962 - IV ZR 81/62] veröffentlichten Entscheidung unter Hinweis auf Art. 140 GG, Art. 136 Weimarer Verfassung näher dargelegt hat, auch durch das Grundrecht der Religionsfreiheit nicht rechtfertigen.

  • BGH, 26.04.1972 - IV ZR 28/71

    Verweigerung des ehelichen Verkehrs - Vernachlässigung des Haushalts über

    Die Frage, ob in einer solchen, § 2 Abs. 2 RKEG verletzenden Gewinnung der Kinder für das von dem anderen Ehegatten abgelehnte Glaubensbekenntnis eine schwere Eheverfehlung liegen kann, ist mit dem Berufungsgericht zu bejahen (vgl. BGHZ 38, 317, 330) [BGH 24.10.1962 - IV ZR 81/62].

    Das Berufungsgericht hat hier mit Recht auf die grundsätzliche Unduldsamkeit der "Zeugen Jehovas" gegenüber allen vermeintlich "verlorenen" Andersgläubigen hingewiesen, die schon in der Entscheidung BGHZ 38, 317, 323 f. [BGH 24.10.1962 - IV ZR 81/62] herausgestellt worden ist.

  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvR 350/62

    Auswirkungen des Übertritts in eine andere Glaubensgemeinschaft auf den Bestand

    Der Bundesgerichtshof (IV. Zivilsenat) hat noch auf sein weiteres Urteil vom 24. Oktober 1962 (BGHZ 38, 317) hingewiesen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.1963 - W 1/63
    W. F.: DÖV 1961, 28; JZ 1961, 120; MDR 1961, 113; NJW 1961, 211.}} ; BVerwG, DÖV 1963, 280 ; OVG Rh.-Pf., AS 5, 250 [255 f.] ; BGH, NJW 1963, 761 ).
  • BGH, 05.03.1969 - IV ZR 712/68

    Mitnahme eines Sparbuches als schwere Eheverfehlung - Verschulden an der

    Wenn sie aus innerer Überzeugung die bisher mit dem Kläger gemeinsame Glaubensgrundlage glaubte aufgeben und sich einer anderen Religionsgemeinschaft glaubte anschließen zu sollen, mußte der Kläger das trotz aller sich daraus für ihn ergebenden schweren Belastungen hinnehmen (BGHZ 33, 145, 149 [BGH 06.04.1960 - IV ZR 276/59]; 38, 317, 324) [BGH 24.10.1962 - IV ZR 81/62].
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